Energieausweis - was ist das?

Der Energieausweis (= Energiepass) ist seit Juli 2008 für alle Hauseigentümer verpflichtend. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mithilfe einer farbigen Klassifizierung ermöglicht er auch Verbrauchern ohne technische Vorkenntnisse eine schnelle Orientierung und die Einordnung des Gebäudes. Der Energieausweis kann somit als schnelle Entscheidungshilfe vor Kauf und Miete von Wohnungen und Gebäuden dienen.

Energieausweis- Pflicht?

Energieausweispflicht:

  • seit 01.07.2008 für Wohngebäude bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing
  • seit 01.07.2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
  • seit dem 01.10.2008 bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977. Nur Bedarfsausweis zulässig, wenn Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht zwischenzeitlich durch Modernisierungen erreicht wurde.
  • seit dem 01.01.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Bei mehr als 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
  • ab 01.07.2009 für Nichtwohngebäude. Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Energieausweis Verbrauch für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
  • Energieausweis Bedarf für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

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