Wärmeschutz­nachweis nach EnEV

In Deutschland muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachgewiesen werden, dass der Neubau einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Dies schreibt das aktuelle GEG vor.

Sie regelt die Anforderungen an die energetische Qualität für Neubauten und Bestandsgebäude in den Bereichen Nichtwohnungsbau und Wohnungsbau. Falls Sie einen Neubau planen oder die Sanierung Ihres Altbaus ansteht, stellt das GEG die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage für Ihr Vorhaben dar.

Wärmeschutz­berechnung durch den Energieberater

Lassen Sie die Wärmeschutzberechnung durch uns erarbeiten, so geschieht dies in der Regel Step by Step.

  1. Im gemeinsamen Gespräch legen wir die Anforderung für die Bauteile wie Außenwand, Fenster, Dach, Kellerböden, Kellerdecken und Kellerwände bei Neubauten hinsichtlich der Materialien und Wärmedämmung fest.
  2. Im sogenannten Bilanzierungsverfahren berechnen wir nun den Transmissionswärmeverlust des
    Gebäudes. Entsprechende Grenzwerte gibt ein sogenanntes Referenzgebäude vor.
  3. Aus dieser Bilanzierung geht nun der Wärmebedarf des Gebäudes hervor. Hier gilt es eindeutig Prioritäten zu setzen in „grundsätzlich wenig Energie benötigen“ und nicht „grundsätzlich billig Energie zu nutzen“.
  4. Unter Berücksichtigung des gültigen „Erneuerbare Energien Gesetzes“ schlagen wir Ihnen ein geeignetes Heizsystem vor und besprechen auch in Frage kommende Alternativen.
  5. Nun erfolgt die Erstellung
    1. eines bedarfsorientierten Energieausweises (Neubau eines Wohnhauses)
    2. der Berechnungsblätter zum Energieausweis zur Einreichung bei der Baubehörde
    3. der Berechnungsblätter zum Bauteilnachweis zur Einreichung bei der Baubehörde
    4. des Nachweises des sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 zur Einreichung bei der Baubehörde
    5. Sachverständigenbestätigung bei der Antragsstellung möglicher Fördermittel bei der kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau)